Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Maklerverträge mit Kaufinteressenten
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerverträge zwischen der von Witzleben Immo-Projekt GmbH, Rieterstraße 30, 90419 Nürnberg (nachfolgend „Maklerunternehmen"), und Kaufinteressenten über den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags und/oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Immobilie.
Individuelle Vereinbarungen im Maklervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gegenstand der Maklertätigkeit
Das Maklerunternehmen weist dem Interessenten die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags nach und/oder vermittelt einen solchen Vertrag. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Der Interessent bleibt in seiner Entscheidung über den Erwerb der Immobilie frei.
Das Maklerunternehmen ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Mitarbeitende oder Kooperationspartner einzusetzen.
Objektangaben und Unterlagen
Die Objektangaben und Unterlagen beruhen grundsätzlich auf Informationen, die dem Maklerunternehmen vom Eigentümer, Verkäufer oder von sonstigen auskunftsberechtigten Dritten übermittelt wurden. Das Maklerunternehmen prüft diese Angaben auf Plausibilität, ist jedoch ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, eigene technische, rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Prüfungen vorzunehmen.
Der Interessent ist gehalten, alle für seine Kaufentscheidung wesentlichen Angaben und Unterlagen selbst oder durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen. Gesetzliche Aufklärungs- und Haftungspflichten des Maklerunternehmens bleiben unberührt.
Vertraulichkeit und Weitergabe
Exposés, Objektunterlagen, Adressen und sonstige Informationen des Maklerunternehmens sind ausschließlich für den jeweiligen Interessenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklerunternehmens, soweit die Informationen nicht bereits allgemein bekannt sind.
Gibt der Interessent nachgewiesene Informationen unbefugt an einen Dritten weiter und kommt deshalb ein Kaufvertrag zustande, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche des Maklerunternehmens unberührt. Eine Provision wird vom Interessenten nur geschuldet, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs in seiner Person vorliegen.
Vorkenntnis
Ist dem Interessenten die nachgewiesene Kaufgelegenheit bereits bekannt, hat er dies dem Maklerunternehmen unverzüglich in Textform mitzuteilen und auf Verlangen die bisherige Kenntnisquelle zu benennen. Unterbleibt die Mitteilung, bleiben die gesetzlichen Rechte der Parteien unberührt.
Maklerprovision
Die Höhe der vom Interessenten geschuldeten Käuferprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Exposé oder einer gesonderten Provisionsvereinbarung. Soweit dort 3,57 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart sind, wird die Provision aus dem im notariellen Kaufvertrag ausgewiesenen Gesamtkaufpreis berechnet.
Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit einem Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten. Ist das Maklerunternehmen für beide Parteien provisionspflichtig tätig, müssen sich Käufer- und Verkäuferseite in gleicher Höhe verpflichten.
Entstehung und Fälligkeit
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklerunternehmens ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig und nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu zahlen.
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Kaufvertrag nachträglich aufgrund eines Umstands aufgehoben oder nicht durchgeführt wird, den der Käufer zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Doppeltätigkeit
Das Maklerunternehmen darf sowohl für die Verkäuferseite als auch für die Käuferseite tätig werden, sofern keine unzulässige Interessenkollision besteht und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine Doppeltätigkeit wird den Parteien offengelegt.
Mitwirkung des Interessenten
Der Interessent stellt die für die Maklertätigkeit erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung. Er informiert das Maklerunternehmen zeitnah über unmittelbar aufgenommene Verhandlungen mit der Verkäuferseite sowie über den Abschluss eines Kaufvertrags, sofern die Kaufgelegenheit durch das Maklerunternehmen nachgewiesen oder vermittelt wurde.
Auf berechtigtes Verlangen teilt der Interessent die zur Berechnung und Durchsetzung eines entstandenen Provisionsanspruchs erforderlichen Angaben aus dem notariellen Kaufvertrag mit.
Haftung
Das Maklerunternehmen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung
Die Maklertätigkeit umfasst keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Sachverständigenberatung. Auskünfte hierzu sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte fachliche Leistung vereinbart wurde. Dem Interessenten wird empfohlen, bei Bedarf geeignete Fachleute einzuschalten.
Laufzeit und Beendigung
Soweit keine feste Laufzeit oder anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, kann der Maklervertrag von beiden Parteien jederzeit in Textform beendet werden. Bereits entstandene Provisionsansprüche sowie Ansprüche aus einer vor Vertragsbeendigung erbrachten, für einen späteren Kaufvertragsabschluss ursächlichen Maklertätigkeit bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Maklervertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
Beginnt das Maklerunternehmen auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen, insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen des Maklerunternehmens.
Verbraucherstreitbeilegung
Die von Witzleben Immo-Projekt GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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